ECLI:EU:C:2006:32•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EG] Nr. 659/1999 - Staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Vorlage der Jahresberichte in den Jahren 2000 und 2001 - Gemeinschaftsrahmen für die Prüfung der nationalen Beihilfen.#Rechtssache C-69/05.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EG] Nr. 659/1999 - Staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Vorlage der Jahresberichte in den Jahren 2000 und 2001 - Gemeinschaftsrahmen für die Prüfung der nationalen Beihilfen.#Rechtssache C-69/05.
ECLI:EU:C:2006:32Eu Chamb 05 C12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, vor dem 1. Juli 2001 und bis spätestens 30. Juni 2002 die Jahresberichte über alle in den Jahren 2000 und 2001 im Agrarsektor bestehenden staatlichen Beihilferegelungen zu unterbreiten – Artikel 88 Absatz 1 EG und Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 88 EG) (ABl. L 83, S. 1) – Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (2000/C 28/02) (ABl. C 28, S. 2; berichtigte Fassung ABl. C 232, S. 19)
Tenor
Tenor:
1) Das Großherzogtum Luxemburg hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 88 Absatz 1 EG und Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [88 EG] in ihrer Durchführung durch die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Februar 2000 veröffentlichte Mitteilung der Kommission „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor“ verstoßen, indem es nicht vor dem 1. Juli 2001 und bis spätestens 30. Juni 2002 die Jahresberichte über alle in den Jahren 2000 und 2001 im Agrarsektor bestehenden staatlichen Beihilferegelungen unterbreitet hat.
2) Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.