ECLI:EU:C:2006:145•Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 23. Februar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-43/05.
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 23. Februar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-43/05.
ECLI:EU:C:2006:145Eu Chamb 04 C23.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16)
Tenor
Tenor:
1) Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verletzt, indem sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf die Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung sowie der sexuellen Ausrichtung nachzukommen.
2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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