ECLI:EU:C:2006:31•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG in der durch die Richtlinie 97/11/EG geänderten Fassung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Genehmigungen ohne Prüfung.#Rechtssache C-37/05.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG in der durch die Richtlinie 97/11/EG geänderten Fassung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Genehmigungen ohne Prüfung.#Rechtssache C-37/05.
ECLI:EU:C:2006:31Eu Chamb 05 C12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997 (ABl. L 73, S. 5) geänderten Fassung – Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte Genehmigungen
Tenor
Tenor:
1) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass es die Artikel 2 Absatz 1 und 4 der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.
2) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens.
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