ECLI:EU:T:2006:324•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2006.#Hammarplast AB gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-499/04.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2006.#Hammarplast AB gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-499/04.
ECLI:EU:T:2006:324Eu Chamb 02 T17.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2004 (Sache R 394/2003‑2) zu dem Widerspruch des Inhabers der nationalen Marke STENINGE KERAMIK gegen die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke STENINGE SLOTT
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
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