ECLI:EU:T:2007:303•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2007.#Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VOGUE - Ältere nationale Wortmarke VOGUE Portugal - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachte Gesichtspunkte - Umfang der Prüfung durch die Beschwerdekammer.#Rechtssache T-481/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2007.#Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VOGUE - Ältere nationale Wortmarke VOGUE Portugal - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgebrachte Gesichtspunkte - Umfang der Prüfung durch die Beschwerdekammer.#Rechtssache T-481/04.
ECLI:EU:T:2007:303Eu Chamb 03 T04.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der J. Capela & Irmãos, L da und der Advance Magazine Publishers, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.
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