ECLI:EU:T:2007:195•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 3. Juli 2007.#Au Lys de France SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Marktbeherrschende Stellung - Vergabe von Verkaufsflächen für Einzelhandelsgeschäfte auf dem Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle durch den Betreiber Aéroports de Paris - Zurückweisung einer Beschwerde - Anfechtungsklage - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse.#Rechtssache T-458/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 3. Juli 2007.#Au Lys de France SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Marktbeherrschende Stellung - Vergabe von Verkaufsflächen für Einzelhandelsgeschäfte auf dem Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle durch den Betreiber Aéroports de Paris - Zurückweisung einer Beschwerde - Anfechtungsklage - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse.#Rechtssache T-458/04.
ECLI:EU:T:2007:195Eu Chamb 01 T03.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. September 2004, mit der die Behandlung der von der Klägerin gegen die öffentlich-rechtliche Anstalt Aéroports de Paris wegen Verstoßes gegen Art. 82 EG eingereichten Beschwerde (Sache COMP/D3/38.666, Au Lys de France/Aéroports de Paris) eingestellt wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Au Lys de France SA trägt die Kosten.
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