ECLI:EU:T:2011:490•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011.#Arch Chemicals, Inc. und Arch Timber Protection Ltd (T-400/04), Rhodia UK Ltd (T-402/04), Sumitomo Chemical (UK) plc (T-403/04) und Troy Chemical Co. BV (T-404/04) gegen Europäische Kommission.#Gesundheitspolizei - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Erfassung der auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe - Entscheidung, mit der die Änderung einiger Bestimmungen der Verordnung abgelehnt wird - Untätigkeitsklage - Verpflichtung zum Handeln - Nichtigkeitsklage - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen T-400/04, T-402/04 bis T-404/04.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. September 2011.#Arch Chemicals, Inc. und Arch Timber Protection Ltd (T-400/04), Rhodia UK Ltd (T-402/04), Sumitomo Chemical (UK) plc (T-403/04) und Troy Chemical Co. BV (T-404/04) gegen Europäische Kommission.#Gesundheitspolizei - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Erfassung der auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe - Entscheidung, mit der die Änderung einiger Bestimmungen der Verordnung abgelehnt wird - Untätigkeitsklage - Verpflichtung zum Handeln - Nichtigkeitsklage - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.#Verbundene Rechtssachen T-400/04, T-402/04 bis T-404/04.
ECLI:EU:T:2011:490Eu Chamb 02 T20.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Zum einen Klage auf Feststellung einer Untätigkeit der Kommission, die darin bestehen soll, dass sie es in rechtswidriger Weise unterlassen habe, einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 der Kommission vom 7. September 2000 über die erste Phase des Programms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Biozid-Produkte (ABl. L 228, S. 6) und der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 der Kommission vom 4. November 2003 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG und zur Änderung der Verordnung Nr. 1896/2000 (ABl. L 307, S. 1) zu ändern, hilfsweise auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 20. Juli 2004, in dem die Anträge der Klägerinnen abgelehnt werden, und zum anderen Klage auf Ersatz des den Klägerinnen aufgrund der Untätigkeit der Kommission entstandenen Schadens, hilfsweise auf Ersatz des durch das Schreiben der Kommission vom 20. Juli 2004 entstandenen Schadens
Tenor
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Arch Chemicals, Inc., die Arch Timber Protection Ltd, die Rhodia UK Ltd, die Sumitomo Chemical (UK) plc und die Troy Chemical Co. BV tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
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