ECLI:EU:T:2006:400•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Salvatore Gagliardi gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-392/04.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Salvatore Gagliardi gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-392/04.
ECLI:EU:T:2006:400Eu Chamb 03 T14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2004 (Sache R 154/2002‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG und Salvatore Gagliardi
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Juni 2004 (Sache R 154/2002‑4) wird aufgehoben, soweit darin die Anmeldung der Marke MANŪ MANU MANU für „Schuhwaren“ und „Kopfbedeckungen“ in Klasse 25 und für die Waren der Klassen 18 und 24 zurückgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten des Klägers.
4. Der Kläger, Salvatore Gagliardi, trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.
5. Die Streithelferin, die Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG, trägt ihre eigenen Kosten.
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