ECLI:EU:T:2006:369•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. November 2006.#Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Reispapier aus Vietnam - Erlass der Einfuhrabgaben - Billigkeitsklausel - Artikel 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Irrtum der Zollbehörden - Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-382/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. November 2006.#Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Reispapier aus Vietnam - Erlass der Einfuhrabgaben - Billigkeitsklausel - Artikel 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Irrtum der Zollbehörden - Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-382/04.
ECLI:EU:T:2006:369Eu Chamb 03 T30.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung REM 19/2002 der Kommission vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wird, dass der Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
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