ECLI:EU:T:2008:323•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Tierprämien und ländliche Entwicklung - Unzulänglichkeiten des nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystems.#Rechtssache T-381/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Tierprämien und ländliche Entwicklung - Unzulänglichkeiten des nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystems.#Rechtssache T-381/04.
ECLI:EU:T:2008:323Eu Chamb 04 T10.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Bereich der Tierprämien und der ländlichen Entwicklung ausgeschlossen werden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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