ECLI:EU:T:2008:97•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 9. April 2008.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL.#Rechtssache T-364/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 9. April 2008.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL.#Rechtssache T-364/04.
ECLI:EU:T:2008:97Eu Chamb 01 T09.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit durch diese Entscheidung bestimmte von der Hellenischen Republik in den Bereichen der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie der Tierprämien getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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