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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:T:2006:403•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2006.#Ferrero Deutschland GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-310/04.

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Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2006.#Ferrero Deutschland GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-310/04.

ECLI:EU:T:2006:403Eu Chamb 03 T15.12.2006

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. März 2004 (Sache R 540/2002‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ferrero OHG mbH und der Cornu SA Fontain

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten, ferner sämtliche Kosten des Zwischenstreits über die Ersetzung der Ferrero OHG mbH durch die Klägerin und die Hälfte der Kosten der Streithelferin.

3. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Streithelferin.

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