ECLI:EU:T:2006:358•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. November 2006.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Finanzielle Berichtigungen - Entwicklung des ländlichen Raums - Beihilfe für Bedürftige.#Rechtssache T-282/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. November 2006.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Finanzielle Berichtigungen - Entwicklung des ländlichen Raums - Beihilfe für Bedürftige.#Rechtssache T-282/04.
ECLI:EU:T:2006:358Eu Chamb 02 T22.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35), soweit sie bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik ausschließt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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