ECLI:EU:T:2007:259•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007.#Republik Finnland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Regelung zur Überprüfung von Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben.#Rechtssache T-230/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007.#Republik Finnland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Regelung zur Überprüfung von Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben.#Rechtssache T-230/04.
ECLI:EU:T:2007:259Eu Chamb 02 T12.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit in der Entscheidung bestimmte Ausgaben der Republik Finnland für Flächenbeihilfen in bestimmten Regionen wegen der Unzulänglichkeit der angewandten Überprüfungsregelung ausgeschlossen worden sind
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
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