ECLI:EU:T:2006:223•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2006.#Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Rechnungsabschluss - Ackerkulturen - Anbauflächenkontrolle auf der Grundlage eines Luftorthofoto-Systems (GIS) - Unterschied zwischen der angegebenen Fläche und der mittels GIS festgestellten Fläche - Administrative Kontrolle und Kontrolle vor Ort - Schaden für den EAGFL.#Rechtssache T-221/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2006.#Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Rechnungsabschluss - Ackerkulturen - Anbauflächenkontrolle auf der Grundlage eines Luftorthofoto-Systems (GIS) - Unterschied zwischen der angegebenen Fläche und der mittels GIS festgestellten Fläche - Administrative Kontrolle und Kontrolle vor Ort - Schaden für den EAGFL.#Rechtssache T-221/04.
ECLI:EU:T:2006:223Eu Chamb 02 T25.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit darin eine pauschale Berichtigung von 2 % der von Belgien für Ackerkulturen angegebenen Ausgaben vorgesehen ist
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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