ECLI:EU:T:2011:535•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. September 2011.#Gul Ahmed Textile Mills Ltd gegen Rat der Europäischen Union.#Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan - Schaden - Kausalzusammenhang.#Rechtssache T-199/04.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. September 2011.#Gul Ahmed Textile Mills Ltd gegen Rat der Europäischen Union.#Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan - Schaden - Kausalzusammenhang.#Rechtssache T-199/04.
ECLI:EU:T:2011:535Eu Chamb 07 T27.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 397/2004 des Rates vom 2. März 2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan (ABl. L 66, S. 1), soweit sie die Klägerin betrifft
Tenor
Tenor
1. Die Verordnung (EG) Nr. 397/2004 des Rates vom 2. März 2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan wird für nichtig erklärt, soweit sie die Gul Ahmed Textile Mills Ltd betrifft.
2. Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Gul Ahmed Textile Mills Ltd entstanden sind.
3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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