ECLI:EU:T:2006:291•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2006.#Freixenet SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Form einer mattierten weißen Flasche - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Fehlende Unterscheidungskraft - Verletzung der Verteidigungsrechte - Artikel 73 der Verordnung Nr. 40/94.#Rechtssache T-190/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2006.#Freixenet SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Form einer mattierten weißen Flasche - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Fehlende Unterscheidungskraft - Verletzung der Verteidigungsrechte - Artikel 73 der Verordnung Nr. 40/94.#Rechtssache T-190/04.
ECLI:EU:T:2006:291Eu Chamb 03 T04.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001‑4) über die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke in der Form einer mattierten weißen Flasche
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Februar 2004 (Sache R 97/2001‑4) wird aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.
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