ECLI:EU:C:2006:126•Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 21. Februar 2006.#Deutsche Post AG und DHL Express (Italy) Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beihilfen der italienischen Behörden an Poste Italiane.#Rechtssache C-367/04 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 21. Februar 2006.#Deutsche Post AG und DHL Express (Italy) Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beihilfen der italienischen Behörden an Poste Italiane.#Rechtssache C-367/04 P.
ECLI:EU:C:2006:126Eu Chamb 04 C21.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 27. Mai 2004, Deutsche Post und DHL International/Kommission (T-358/02), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/782/EG der Kommission vom 12. März 2002 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der Poste Italiane SpA (vormals Ente Poste Italiane) gewährt hat (ABl. L 282, S. 29), als unzulässig abgewiesen worden ist
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Die Deutsche Post AG und die DHL Express (Italy) Srl, ehemals DHL International Srl, tragen die Kosten des Verfahrens.
3) Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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