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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2007:431•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Direktversicherung [mit Ausnahme der Lebensversicherung] und Lebensversicherung - Richtlinien 92/49/EWG und 2002/83/EG - Bestandsübertragung - Kündigungsmöglichkeit - Zulässigkeit.#Rechtssache C-501/04.

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Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Direktversicherung [mit Ausnahme der Lebensversicherung] und Lebensversicherung - Richtlinien 92/49/EWG und 2002/83/EG - Bestandsübertragung - Kündigungsmöglichkeit - Zulässigkeit.#Rechtssache C-501/04.

ECLI:EU:C:2007:431Eu Chamb 03 C18.07.2007

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterfüllung der Verpflichtungen aus Art. 12 Abs. 6 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung) (ABl. L 228, S. 1) und Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (ABl. L 345, S. 1) – Nationale Rechtsvorschriften, die Versicherungsunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

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