Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 11. Januar 2007.#Technische Glaswerke Ilmenau GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 EG - Vertragliche Zahlungszusage - Wegfall einer Voraussetzung des Vertrags - Neues Vorbringen - Auswechslung der Begründung - Antrag auf Zeugenvernehmung - Kriterium des privaten Gläubigers - Begründung des Urteils des Gerichts - Ermittlung der Höhe der Beihilfe - Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG - Recht auf Anhörung - Verletzung der Verfahrensrechte des betreffenden Mitgliedstaats.#Rechtssache C-404/04 P.

ECLI:EU:C:2007:6Eu Chamb 02 C11.01.2007