ECLI:EU:C:2006:18•Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 89/391/EWG - Anwendungsbereich - Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen - Streitkräfte und Polizei - Einbeziehung.#Rechtssache C-132/04.
Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 89/391/EWG - Anwendungsbereich - Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen - Streitkräfte und Polizei - Einbeziehung.#Rechtssache C-132/04.
ECLI:EU:C:2006:18Eu Chamb 02 C12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mangelhafte Umsetzung des Artikels 2 Absätze 1 und 2 sowie des Artikels 4 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen – Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391
Tenor
Tenor:
1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit verstoßen, dass es Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 4 dieser Richtlinie, was das nichtzivile Personal der öffentlichen Verwaltungen angeht, nicht in vollem Umfang in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung umgesetzt hat.
2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.
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