ECLI:EU:T:2006:27•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2006.#Volkswagen AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-317/03.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2006.#Volkswagen AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-317/03.
ECLI:EU:T:2006:27Eu Chamb 04 T26.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Juni 2003 (Sache R 610/2001‑4) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Nacional Motor SA und der Volkswagen AG
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Nummer 2 des Tenors der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. Juni 2003 (Sache R 610/2001‑4) wird aufgehoben, soweit darin die Anmeldung des Wortzeichens Variant als Gemeinschaftsmarke für andere Waren und Dienstleistungen als solche der Klassen 7, 12 und 37 zurückgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten.
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