ECLI:EU:T:2006:23•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2006.#Azienda agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Urteil, mit dem eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses für nichtig erklärt wird - Einzelheiten der Durchführung - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-276/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2006.#Azienda agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Urteil, mit dem eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses für nichtig erklärt wird - Einzelheiten der Durchführung - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-276/03.
ECLI:EU:T:2006:23Eu Chamb 04 T25.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00 (Le Canne/Kommision, Slg. 2002, II-1251) ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, sowie auf Ersatz des Schadens, der sich aus dieser Unterlassung ergibt
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Untätigkeit ist erledigt.
2. Der Schadensersatzantrag wird abgewiesen.
3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.