ECLI:EU:T:2009:211•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 19. Juni 2009.#Socratec - Satellite Navigation Consulting, Research & Technology GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für Verkehrstelematiksysteme - Klägerin, die während des Verfahrens wegen Insolvenz aufgelöst worden ist - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache.#Rechtssache T-269/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 19. Juni 2009.#Socratec - Satellite Navigation Consulting, Research & Technology GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für Verkehrstelematiksysteme - Klägerin, die während des Verfahrens wegen Insolvenz aufgelöst worden ist - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache.#Rechtssache T-269/03.
ECLI:EU:T:2009:211Eu Chamb 03 T19.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/792/EG der Kommission vom 30. April 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.2903 – DaimlerChrysler/Deutsche Telekom/JV) (ABl. L 300, S. 62)
Tenor
Tenor
1. Die Hauptsache ist erledigt.
2. Die Socratec – Satellite Navigation Consulting, Research & Technology GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission, der Daimler AG, der Daimler Financial Services AG, der Deutschen Telekom AG und der Toll Collect GmbH.
3. Die Qualcomm Wireless Business Solutions Europe BV trägt ihre eigenen Kosten.
4. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
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