ECLI:EU:T:2007:254•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007.#Kalliopi Nikolaou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung - Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) betreffend ein Mitglied des Rechnungshofs - Verbreitung von Informationen - Schutz personenbezogener Daten - Zugang zur Untersuchungsakte und zum Bericht des OLAF - Hinreichend qualifizierte Verletzung von Rechtsvorschriften, die Einzelnen Rechte einräumen - Kausalzusammenhang - Schaden.#Rechtssache T-259/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007.#Kalliopi Nikolaou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung - Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) betreffend ein Mitglied des Rechnungshofs - Verbreitung von Informationen - Schutz personenbezogener Daten - Zugang zur Untersuchungsakte und zum Bericht des OLAF - Hinreichend qualifizierte Verletzung von Rechtsvorschriften, die Einzelnen Rechte einräumen - Kausalzusammenhang - Schaden.#Rechtssache T-259/03.
ECLI:EU:T:2007:254Eu Chamb 02 T12.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gemäß Art. 288 Abs. 2 EG auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch die Veröffentlichung von Informationen betreffend eine vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen sie durchgeführte Untersuchung sowie durch die Weigerung des OLAF, ihr Einsicht in die Untersuchungsakte zu geben und ihr eine Abschrift des Abschlussberichts zu übermitteln, erlitten hat
Tenor
Tenor
1. Die Kommission wird verurteilt, der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3 000 Euro zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten der Klägerin.
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