ECLI:EU:T:2008:255•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008.#Lafarge SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechnung - Abschreckende Wirkung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen.#Rechtssache T-54/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008.#Lafarge SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechnung - Abschreckende Wirkung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen.#Rechtssache T-54/03.
ECLI:EU:T:2008:255Eu Chamb 03 T08.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E‑1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) oder, hilfsweise, auf Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Lafarge SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Der Rat trägt seine eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.