ECLI:EU:T:2007:207•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2007.#Jose Maria Sison gegen Rat der Europäischen Union.#Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Begründung - Recht auf effektiven Rechtsschutz - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-47/03.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2007.#Jose Maria Sison gegen Rat der Europäischen Union.#Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Begründung - Recht auf effektiven Rechtsschutz - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-47/03.
ECLI:EU:T:2007:207Eu Chamb 02 T11.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/974/EG des Rates vom 12. Dezember 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/848/EG (ABl. L 337, S. 85) und auf Schadensersatz
Tenor
Tenor
1. Der Beschluss 2006/379/EG des Rates vom 29. Mai 2006 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/930/EG wird für nichtig erklärt, soweit er den Kläger betrifft.
2. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie auf Schadensersatz gerichtet ist.
3. Der Rat trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Klägers einschließlich der durch das Verfahren der einstweiligen Anordnung entstandenen Kosten sowie die Kosten des Negotiating Panel of the National Democratic Front of the Philippines, von Luis G. Jalandoni, von Fidel V. Agcaoili und von Maria Consuelo K. Ledesma
4. Das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
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