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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2007:4•Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 11. Januar 2007.#Artegodan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kostenfestsetzung.#Rechtssachen C-440/01 P(R)-DEP und C-39/03 P-DEP.

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Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 11. Januar 2007.#Artegodan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kostenfestsetzung.#Rechtssachen C-440/01 P(R)-DEP und C-39/03 P-DEP.

ECLI:EU:C:2007:4Eu Chamb 01 C11.01.2007

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003

Tenor

Tenor

Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Artegodan GmbH zu erstatten hat, wird auf 22 384,49 Euro festgesetzt.

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