ECLI:EU:C:2006:15•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Entscheidung 2003/102/EG - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektor Kulturpflanzen.#Rechtssache C-183/03.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Entscheidung 2003/102/EG - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Sektor Kulturpflanzen.#Rechtssache C-183/03.
ECLI:EU:C:2006:15Eu Chamb 03 C12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/102/EG der Kommission vom 14. Februar 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2003] 500) (ABl. L 42, S. 47) – Kontrollen im Sektor Kulturpflanzen – Fall Land Brandenburg
Tenor
Tenor:
1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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