ECLI:EU:T:2004:92•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 25. März 2004. # José Barbosa Gonçalves gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Beamte - Klage - Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird - Zulässigkeit. # Rechtssache T-238/02.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 25. März 2004. # José Barbosa Gonçalves gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Beamte - Klage - Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird - Zulässigkeit. # Rechtssache T-238/02.
ECLI:EU:T:2004:92Eu General Court25.03.2004
Gesamter Gesetzestext
URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer)
25. März 2004
Rechtssache T‑238/02
José Barbosa Gonçalves
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Zulässigkeit“
Vollständiger Wortlaut in portugiesischer Sprache II - 0000
Gegenstand: Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger angeblich aufgrund seiner Nichtzulassung zu den schriftlichen Prüfungen des Auswahlverfahrens KOM/A/6/01 erlitten hat.
Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Unzulässigkeit
(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)
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