ECLI:EU:T:2005:454•Urteil des Gerichts erster Instanz (Große Kammer) vom 14. Dezember 2005.#Giorgio Fedon & Figli SpA, Fedon Srl und Fedon America, Inc. gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) - Vergeltungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika in Form eines Strafzolls auf die Einfuhren aus der Gemeinschaft aufgrund einer Genehmigung der WTO - Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO - Rechtswirkungen - Haftung der Gemeinschaft ohne rechtswidriges Verhalten ihrer Organe - Kausalzusammenhang - Außergewöhnlicher und besonderer Schaden.#Rechtssache T-135/01.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Große Kammer) vom 14. Dezember 2005.#Giorgio Fedon & Figli SpA, Fedon Srl und Fedon America, Inc. gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) - Vergeltungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika in Form eines Strafzolls auf die Einfuhren aus der Gemeinschaft aufgrund einer Genehmigung der WTO - Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO - Rechtswirkungen - Haftung der Gemeinschaft ohne rechtswidriges Verhalten ihrer Organe - Kausalzusammenhang - Außergewöhnlicher und besonderer Schaden.#Rechtssache T-135/01.
ECLI:EU:T:2005:454Eu Chamb Gd T14.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der angeblich aus dem von den Vereinigten Staaten von Amerika erhobenen Strafzoll auf Einfuhren von Brillenetuis der Klägerinnen entstanden ist, den das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) nach Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Übereinkommen und Memoranda im Anhang des Übereinkommens zur Gründung der WTO genehmigt hat
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.
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