Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. November 2000.#"Invest" Import und Export GmbH und Invest Commerce gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/2000 - Fumus boni iuris.#Rechtssache C-317/00 P(R).

ECLI:EU:C:2000:621Eu Presid C13.11.2000

Gesamter Gesetzestext

62000O0317

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. November 2000. - "Invest" Import und Export GmbH und Invest Commerce gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Einfrieren von Geldern und Investitionsverbot betreffend die Bundesrepublik Jugoslawien - Verordnung (EG) Nr. 1147/2000 - Fumus boni iuris. - Rechtssache C-317/00 P(R).

Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-09541


Schlüsselwörter


Verfahren - Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens - Voraussetzungen - Anwendung auf das Rechtsmittelverfahren

(Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 42 § 2 und 118)

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