ECLI:EU:T:2006:251•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 13. September 2006.#Sociedade de Indústrias Agricolas Açoreanas (Sinaga) SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zucker - POSÉIMA-Programm - Verordnung (EWG) Nr. 1600/92 - Vorläufige Zuckerbedarfsvorausschätzung für die Azoren - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff der traditionellen Lieferungen in die übrige Gemeinschaft - Begründung - Einhaltung der wesentlichen Formvorschriften.#Verbundene Rechtssachen T-217/99, T-321/00, T-222/01.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 13. September 2006.#Sociedade de Indústrias Agricolas Açoreanas (Sinaga) SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zucker - POSÉIMA-Programm - Verordnung (EWG) Nr. 1600/92 - Vorläufige Zuckerbedarfsvorausschätzung für die Azoren - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff der traditionellen Lieferungen in die übrige Gemeinschaft - Begründung - Einhaltung der wesentlichen Formvorschriften.#Verbundene Rechtssachen T-217/99, T-321/00, T-222/01.
ECLI:EU:T:2006:251Eu Chamb 04 T13.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung erstens des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1434/1999 der Kommission vom 30. Juni 1999 zur Festlegung der vorläufigen Zuckerbedarfsvorausschätzung für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 für die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 1600/92 und (EWG) Nr. 1601/92 des Rates (ABl. L 166, S. 58), zweitens der Verordnung (EG) Nr. 1481/2000 der Kommission vom 6. Juli 2000 zur Festlegung der vorläufigen Zuckerbedarfsvorausschätzung für das Wirtschaftsjahr 2000/01 für die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln gemäß den Verordnungen Nr. 1600/92 und Nr. 1601/92 des Rates (ABl. L 167, S. 6) sowie ihres Anhangs und drittens des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1281/2001 der Kommission vom 28. Juni 2001 zur Festsetzung der vorläufigen Zuckerbedarfsvorausschätzung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2001 für die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln gemäß den Verordnungen Nr. 1600/92 und Nr. 1601/92 des Rates (ABl. L 176, S. 12), soweit sie die Zuckermengen festsetzen, die für die Versorgung der Azoren als erforderlich angesehen werden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
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