ECLI:EU:C:2000:334•Beschluss des Gerichtshofes vom 21. Juni 2000.#Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-514/99.
Beschluss des Gerichtshofes vom 21. Juni 2000.#Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-514/99.
ECLI:EU:C:2000:334Eu Full Court C21.06.2000
Gesamter Gesetzestext
61999O0514
Beschluss des Gerichtshofes vom 21. Juni 2000. - Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit. - Rechtssache C-514/99.
Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-04705
Schlüsselwörter
Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Keine implizite Entscheidung der Kommission, eine Änderung der Entscheidung 1999/514 abzulehnen, obwohl ein Mitgliedstaat angeblich neue Gesichtspunkte mitgeteilt hatte, die die Begründetheit dieser Entscheidung in Frage stellten - Offensichtliche Unzulässigkeit - Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage
(Artikel 230 EG und 232 EG)
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