Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. November 2000.#Schiocchet SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-289/99 P.

ECLI:EU:C:2000:641Eu Chamb 03 C16.11.2000

Gesamter Gesetzestext

61999O0289

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. November 2000. - Schiocchet SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-289/99 P.

Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-10279


Schlüsselwörter


Rechtsmittel - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.