ECLI:EU:C:2000:641•Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. November 2000.#Schiocchet SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-289/99 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. November 2000.#Schiocchet SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-289/99 P.
ECLI:EU:C:2000:641Eu Chamb 03 C16.11.2000
Gesamter Gesetzestext
61999O0289
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. November 2000. - Schiocchet SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-289/99 P.
Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-10279
Schlüsselwörter
Rechtsmittel - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
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