ECLI:EU:C:1999:508•Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 19. Oktober 1999.#N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Ehemalige Beamte - Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-21/99 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 19. Oktober 1999.#N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Ehemalige Beamte - Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-21/99 P.
ECLI:EU:C:1999:508Eu Chamb 03 C19.10.1999
Gesamter Gesetzestext
61999O0021
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 19. Oktober 1999. - N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Ehemalige Beamte - Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit. - Rechtssache C-21/99 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1999 Seite I-07163
Schlüsselwörter
Rechtsmittel - Gründe - Blosse Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Offensichtlich unzulässiges und unbegründetes Rechtsmittel
(EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49 und 51 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.