Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Rechnungsabschluß - Verspätete Klageerhebung - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-295/98.

ECLI:EU:C:2000:4Eu Full Court C11.01.2000

Gesamter Gesetzestext

61998O0295

Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000. - Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - Rechnungsabschluß - Verspätete Klageerhebung - Unzulässigkeit. - Rechtssache C-295/98.

Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-00111


Schlüsselwörter


Nichtigkeitsklage - Fristen - Verspätete Klage - Unzulässigkeit

(EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 5 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG])

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