ECLI:EU:C:2000:4•Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Rechnungsabschluß - Verspätete Klageerhebung - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-295/98.
Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Rechnungsabschluß - Verspätete Klageerhebung - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-295/98.
ECLI:EU:C:2000:4Eu Full Court C11.01.2000
Gesamter Gesetzestext
61998O0295
Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000. - Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - Rechnungsabschluß - Verspätete Klageerhebung - Unzulässigkeit. - Rechtssache C-295/98.
Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-00111
Schlüsselwörter
Nichtigkeitsklage - Fristen - Verspätete Klage - Unzulässigkeit
(EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 5 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG])
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