ECLI:EU:C:2000:112•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. März 2000.#Sarrió SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Antrag auf Wiedereröffnung des schriftlichen Verfahrens und auf Eröffnung der mündlichen Verhandlung.#Rechtssache C-291/98 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. März 2000.#Sarrió SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Antrag auf Wiedereröffnung des schriftlichen Verfahrens und auf Eröffnung der mündlichen Verhandlung.#Rechtssache C-291/98 P.
ECLI:EU:C:2000:112Eu Chamb 05 C09.03.2000
Gesamter Gesetzestext
61998O0291
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 9. März 2000. - Sarrió SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Antrag auf Wiedereröffnung des schriftlichen Verfahrens und auf Eröffnung der mündlichen Verhandlung. - Rechtssache C-291/98 P.
Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-01213
Schlüsselwörter
Verfahren - Rechtsmittel - Partei, die auf die Einreichung einer Erwiderung verzichtet hat - Beschluß des Gerichtshofes, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden - Antrag auf Eröffnung der mündlichen Verhandlung oder, hilfsweise, auf Wiedereröffnung des schriftlichen Verfahrens - Zurückweisung
(Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 117 § 1 und Artikel 120)
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