ECLI:EU:C:1999:114•Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 3. März 1999.#Diego Echauz Brigaldi u.a. gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-315/97 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 3. März 1999.#Diego Echauz Brigaldi u.a. gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-315/97 P.
ECLI:EU:C:1999:114Eu Chamb 02 C03.03.1999
Gesamter Gesetzestext
61997O0315
Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 3. März 1999. - Diego Echauz Brigaldi, César Montoliu García, María Jesús Ruíz Monroy, Carmen Ochoa de Michelena, Maria Carmen Labrador Rubio und Leopoldo Fabra Utray gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte - Entscheidungen der Kommission, mit denen die Gewährung von Sonderurlaub für Wahlen und Reisetage versagt wurden - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-315/97 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1999 Seite I-01287
Schlüsselwörter
Beamte - Gleichbehandlung - Von bestimmten Organen freiwillig gewährter Sonderurlaub - Keine rechtliche Verpflichtung - Keine Möglichkeit, sich gegenüber den anderen Organen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu berufen
(Beamtenstatut, Artikel 57)
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