ECLI:EU:C:1997:594•Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Dezember 1997.#Rat der Europäischen Union gegen Ana Maria Fernandes Leite Mateus.#Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-218/97 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Dezember 1997.#Rat der Europäischen Union gegen Ana Maria Fernandes Leite Mateus.#Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-218/97 P.
ECLI:EU:C:1997:594Eu Chamb 01 C05.12.1997
Gesamter Gesetzestext
61997O0218
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Dezember 1997. - Rat der Europäischen Union gegen Ana Maria Fernandes Leite Mateus. - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel. - Rechtssache C-218/97 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-06945
Schlüsselwörter
1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird - Unzulässigkeit
(EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 119)
2 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung
(EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 119)
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