ECLI:EU:C:1998:15•Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998.#Intertronic - F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-196/97 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998.#Intertronic - F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-196/97 P.
ECLI:EU:C:1998:15Eu Chamb 01 C15.01.1998
Gesamter Gesetzestext
61997O0196
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998. - Intertronic - F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-196/97 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite I-00199
Schlüsselwörter
Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung der Beschwerden - Begriff der Beschwerde im Sinne der Verordnung Nr. 17 - Beurteilung nach dem Ziel der Beschwerde
(Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 3)
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