ECLI:EU:C:1998:201•Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola vom 5. Mai 1998. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 90/220/EWG und 94/51/EG. # Rechtssache C-343/97.
Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola vom 5. Mai 1998. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 90/220/EWG und 94/51/EG. # Rechtssache C-343/97.
ECLI:EU:C:1998:201Eu Cjeu05.05.1998
Gesamter Gesetzestext
Schlußanträge des Generalanwalts
Schlußanträge des Generalanwalts
1 Die Kommission hat mit am 1. Oktober 1997 eingegangener Klageschrift beantragt, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen verstossen hat, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Frist die erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um den Richtlinien 90/220/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt(1) und 94/51/EG der Kommission vom 7. November 1994 zur ersten Anpassung der Richtlinie 90/219/EWG des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen an den technischen Fortschritt(2) nachzukommen.
2 Der beklagte Mitgliedstaat bestreitet die ihm vorgeworfenen Verstösse nicht, sondern weist nur darauf hin, daß der Erlaß der Rechtsakte im Gange sei, mit denen die nationalen Rechtsvorschriften mit diesen Richtlinien in Einklang gebracht werden sollten. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann dies jedoch die Vertragsverletzung nicht rechtfertigen(3).
3 Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(1) - ABl. L 117, S. 15.
(2) - ABl. L 297, S. 29.
(3) - Vgl. neben vielen anderen Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015).
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