ECLI:EU:C:1997:512•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. Oktober 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Streichung.#Rechtssache C-354/96.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. Oktober 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Streichung.#Rechtssache C-354/96.
ECLI:EU:C:1997:512Eu Chamb 06 C23.10.1997
Gesamter Gesetzestext
61996O0354
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. Oktober 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Streichung. - Rechtssache C-354/96.
Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-06007
Schlüsselwörter
Verfahren - Kosten - Durch das Verhalten der Gegenpartei gerechtfertigte Klagerücknahme
(Verfahrensordnung, Artikel 69 § 5)
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