Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. Oktober 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Streichung.#Rechtssache C-354/96.

ECLI:EU:C:1997:512Eu Chamb 06 C23.10.1997

Gesamter Gesetzestext

61996O0354

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. Oktober 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Streichung. - Rechtssache C-354/96.

Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-06007


Schlüsselwörter


Verfahren - Kosten - Durch das Verhalten der Gegenpartei gerechtfertigte Klagerücknahme

(Verfahrensordnung, Artikel 69 § 5)

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