ECLI:EU:C:1997:103•Beschluss des Gerichtshofes vom 4. März 1997.#Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Erledigung der Hauptsache.#Rechtssache C-46/96.
Beschluss des Gerichtshofes vom 4. März 1997.#Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Erledigung der Hauptsache.#Rechtssache C-46/96.
ECLI:EU:C:1997:103Eu Full Court C04.03.1997
Gesamter Gesetzestext
61996O0046
Beschluss des Gerichtshofes vom 4. März 1997. - Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erledigung der Hauptsache. - Rechtssache C-46/96.
Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-01189
Schlüsselwörter
Verfahren - Gegenstandslosigkeit der Klage - Erledigung der Hauptsache
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