ECLI:EU:C:1998:42•Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 5. Februar 1998.#Giovanni Battista Abello u. a. und Gerhard Riesch gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Beamte - Gehaltsabrechnungen - Berichtigungskoeffizienten - Verordnungen (EWG) Nrn. 3761/92, 3765/92 und 3766/92 des Rates - Einrede der Rechtswidrigkeit.#Rechtssache C-30/96 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 5. Februar 1998.#Giovanni Battista Abello u. a. und Gerhard Riesch gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Beamte - Gehaltsabrechnungen - Berichtigungskoeffizienten - Verordnungen (EWG) Nrn. 3761/92, 3765/92 und 3766/92 des Rates - Einrede der Rechtswidrigkeit.#Rechtssache C-30/96 P.
ECLI:EU:C:1998:42Eu Chamb 04 C05.02.1998
Gesamter Gesetzestext
61996O0030
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 5. Februar 1998. - Giovanni Battista Abello u. a. und Gerhard Riesch gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Gehaltsabrechnungen - Berichtigungskoeffizienten - Verordnungen (EWG) Nrn. 3761/92, 3765/92 und 3766/92 des Rates - Einrede der Rechtswidrigkeit. - Rechtssache C-30/96 P.
Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite I-00377
Schlüsselwörter
1 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Blosse Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Unzulässigkeit - Zurückweisung
(EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c)
2 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung
(EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51)
3 Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Würdigung der ordnungsgemäß vorgelegten Beweismittel - Unzulässigkeit - Zurückweisung
(EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51)
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