Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 6. März 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Streichung.#Rechtssache C-23/96.

ECLI:EU:C:1997:111Eu Chamb 06 C06.03.1997

Gesamter Gesetzestext

61996O0023

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 6. März 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Streichung. - Rechtssache C-23/96.

Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-01221


Schlüsselwörter


Verfahren - Kosten - Durch das Verhalten der Gegenpartei gerechtfertigte Klagerücknahme

(Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 69 § 5 Absatz 1)

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