Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Streichung.#Rechtssache C-46/95.

ECLI:EU:C:1997:142Eu Presid C11.03.1997

Gesamter Gesetzestext

61995O0046

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. - Streichung. - Rechtssache C-46/95.

Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-01279


Schlüsselwörter


Verfahren - Kosten - Durch das Verhalten der Gegenpartei gerechtfertigte Klagerücknahme

(Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 69 § 5)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.