ECLI:EU:C:1997:142•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Streichung.#Rechtssache C-46/95.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1997.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Streichung.#Rechtssache C-46/95.
ECLI:EU:C:1997:142Eu Presid C11.03.1997
Gesamter Gesetzestext
61995O0046
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1997. - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. - Streichung. - Rechtssache C-46/95.
Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite I-01279
Schlüsselwörter
Verfahren - Kosten - Durch das Verhalten der Gegenpartei gerechtfertigte Klagerücknahme
(Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 69 § 5)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.